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Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen

Zuständige Stelle
Stadt Ulm
Hausanschrift:
Marktplatz 1
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 0+49 731 161 0
Fax: +49 731 161 1613
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Beschreibung

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten für Ihre Beschäftigten beantragen.

Die Bewilligung ist gesetzlich vorgesehen für:

  • kontinuierliche Schichtbetriebe (§ 15 Absatz 1 Nummer 1 a) Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Bau- und Montagestellen § 15 Absatz 1 Nummer 1 b) ArbZG)
  • Saison- und Kampagnenbetriebe (§ 15 Absatz1 Nummer 2 ArbZG)
  • besondere Tätigkeiten zur Errichtung, zur Änderung oder zum Betrieb von Bauwerken, künstlichen Inseln oder sonstigen Anlagen auf See (Offshore-Tätigkeiten).