Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
Zuständige Stelle
Formulare
Beschreibung
Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 3334+49 731 161 3334
Fax: +49 731 161 1616
E-Mail senden (Ausländerwesen)
E-Mail senden (Einbürgerung)
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
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Online-Services:
Online Terminvereinbarung AuslaenderbehoerdeDie meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.
Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Als Angehöriger aus einem Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staat können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, wenn Sie zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung, zum Studium, zur Forschungstätigkeit oder zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation waren. Bei dem angestrebten Arbeitsplatz muss es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln.