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Ausbildungsduldung beantragen

Zuständige Stelle
Stadt Ulm
Hausanschrift:
Marktplatz 1
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 0+49 731 161 0
Fax: +49 731 161 1613
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Beschreibung

Wenn Sie als ausreisepflichtige Person eine qualifizierte Ausbildung in einem anerkannten Beruf machen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Ausbildungsduldung für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung. Eine Ausbildungsduldung ist eine spezielle Form der Duldung, die Sie erhalten können, wenn

  • Ihr Asylantrag abgelehnt wurde, Sie während des Asylverfahrens eine Berufsausbildung begonnen haben und diese fortsetzen möchten, oder
  • Sie im Besitz einer Duldung (also ausreisepflichtig) sind und eine Ausbildung beginnen möchten.

Während der Geltungsdauer der Ausbildungsduldung können Sie nicht abgeschoben werden. Wenn Sie die Ausbildung erfolgreich abschließen, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung.

Die Ausbildungsduldung wird für einen konkreten Ausbildungsbetrieb erteilt. Ein (nahtloser) Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist möglich. In diesen Fällen bedarf es vor dem Betriebswechsel eines Antrags auf „Umschreibung“ der Ausbildungsduldung auf den neuen Betrieb.

Die Ausbildungsduldung kann sieben Monate vor Beginn der Ausbildung beantragt werden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen frühestens sechs Monate vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungsduldung.