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Auskunft aus dem Sorgeregister

Beschreibung

Online-Services:

Auskunft aus dem Sorgeregister

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Zuständige Stelle
Beistandschaften und Amtsvormundschaften/Unterhaltsvorschusskasse (BAV/UVK)
Schwambergerstraße 3+5
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5516+49 731 161 5516
Telefon: +49 731 161 5517+49 731 161 5517
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