Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Voraussetzungen
Die Eltern des Kindes sind nicht und waren nie miteinander verheiratet
Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor
Verfahrensablauf
Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes
Kosten
Keine
Hinweise
Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.
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