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Bauvorbescheid beantragen

Zuständige Stelle
Bürgerservice Bauen
Münchner Straße 2
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 6999+49 731 161 6999
Fax: +49 731 161 1630
E-Mail senden (Informationen zur Grundsteuerreform oder zu Bodenrichtwerten stehen online zur Verfügung und werden nicht vom BürgerService Bauen beantwortet. Weitere Informationen finden Sie rechts unter "Informationen zur Grundsteuer")
Beschreibung

Online-Services:

Bauvorbescheid beantragen Terminvereinbarung im Verwaltungsgebaeude Stadt Ulm Muenchnerstrasse 2 89073 Ulm

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Mit der Bauvoranfrage können einzelne Fragen eines konkreten Bauvorhabens bereits vor Einreichung des Bauantrags rechtsverbindlich geklärt werden. Die Bauvoranfrage mündet in einem Bauvorbescheid, in dem die Baurechtsbehörde über die konkrete Fragestellung verbindlich entscheidet. Es können sowohl einzelne Teile des Baugenehmigungsverfahrens auf diese Weise vorweggenommen als auch baurechtliche Fragen zu verfahrensfreien Vorhaben an die Baurechtsbehörde gerichtet werden. Ein entsprechender Bauvorbescheid bescheinigt für einen Zeitraum von drei Jahren die öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeit des Vorhabens im Hinblick auf die gestellte Bauvoranfrage und bindet insofern die Entscheidung der Baurechtsbehörde in einem gegebenenfalls nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren.