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Benutzung eines Gewässers - Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten, Ableiten von Grundwasser beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Eine wasserrechtliche Erlaubnis wird benötigt, wenn Grundwasser genutzt werden soll, beispielsweise für

  • Bewässerung / Beregnung
  • Eigenwasserversorgung / öffentliche Trinkwasserversorgung
  • Bauen im Grundwasser / Wasserhaltung
  • sonstige Zwecke (um Beispiel Reinigung, Kühlung, Brauchwasserhaltung).

Möchten Sie Grundwasser nutzen beziehungsweise entnehmen, können Sie einen Online-Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder einer gehobenen Erlaubnis mit dem hier bereitgestellten Formular stellen.

Hinweis: Wenn im Zusammenhang mit der Grundwasserentnahme auch eine Bohrung durchgeführt und/oder ein Brunnen errichtet werden soll, bedarf dies ebenfalls einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese können Sie nicht über das hier bereitgestellte Formular beantragen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

Allgemeine Informationen zur wasserrechtlichen Erlaubnis finden Sie unter „Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen - Allgemeines“.

Durch die erteilte Erlaubnis entsteht kein Anspruch auf Zufluss von Wasser in einer bestimmen Menge oder Beschaffenheit.

Keiner Erlaubnis bedarf die Benutzung von Grundwasser

  • für den Haushalt, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck,
  • für Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke sowie
  • um kleingärtnerisch genutzte Flächen in geringen Mengen zu bewässern,

wenn dies zu keinen bedeutsamen (signifikanten) nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt führt.

Ob dies auf die von Ihnen angedachte Grundwasserbenutzung zutrifft, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall.

Zuständige Stelle
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Altlasten, Boden und Wasser
Hausanschrift:
Münchner Straße 4
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6041+49 731 161 6041
Fax: +49 731 161 1622
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