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Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen v2.1

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Reicht Ihr verfügbares Familieneinkommen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus? Haben Sie kein verwertbares Vermögen und sind nicht erwerbsfähig? Dann kann Ihnen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) zustehen.

Hinweis: Sind Sie erwerbsfähig, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Bürgergeld.

Hinweis: Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können Sie einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.

Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:

  • den pauschalierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung, Körperpflege. Die Höhe ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (Einsatzgemeinschaft) und von deren Alter.
  • Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt, z.B. für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende, behinderte Menschen, ernährungsbedingte Mehrbedarfe sowie für eine dezentrale Warmwasserversorgung
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung, soweit die Kosten angemessen sind, wenn notwendig auch Umzugskosten und Mietkautionen
  • weitere einmalige Sach- oder Geldleistungen oder Darlehen, z.B. Erstausstattungen für Neugeborene, Erstwohnungseinrichtung
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche, z.B. Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf, Schülerfahrkarte, Mittagessen in Schulen, Vereinsbeiträge, Lernförderung
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Der pauschalierte Regelsatz ist nach Altersstufen und Wohnform gestaffelt und beträgt ab 01.01.2023:

  • Stufe 1: 502,00 Euro für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung wohnt
  • Stufe 2: 451,00 Euro für jede erwachsene Person, die in einer Wohnung mit einem Ehegatten oder Lebenspartner wohnt oder in einer besonderen Wohnform für behinderte Menschen wohnt
  • Stufe 3: 402,00 Euro für jede erwachsene Person, die in einer Einrichtung wohnt
  • Stufe 4: 420,00 Euro für Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Stufe 5: 348,00 Euro für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Stufe 6: 318,00 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

Das Sozialamt bezieht das gesamte Familieneinkommen mit ein, um den Hilfebedarf zu ermitteln. Es berücksichtigt dabei zum Beispiel:

  • Unterhaltsleistungen
  • Renteneinkünfte
  • Kindergeld

Bestimmte Vermögenswerte gelten als Schonvermögen, beispielsweise kleinere Barbeträge oder ein angemessenes Hausgrundstück. Dies wird bei der Berechnung der Leistungen nicht eingerechnet.

Ist das anrechenbare Einkommen geringer als der festgestellte Bedarf, übernimmt das Sozialamt die Differenz.

Einmalige Leistungen können Sie auch erhalten, wenn Sie den laufenden Lebensunterhalt sicherstellen, einen einmaligen Bedarf aber nicht finanzieren können.

Hinweis: Sie erhalten in der Regel keine Leistungen für vergangene Zeiträume.

Zuständige Stelle
Erstanlaufstelle Eselsberg
Virchowstraße 4
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5322+49 731 161 5322
E-Mail senden
Online-Anträge Soziales
Schwambergerstraße 1
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5101+49 731 161 5101
Telefon: +49 731 161 5313+49 731 161 5313
E-Mail senden
Erstanlaufstelle Böfingen
Haslacher Weg 89/91
89075 Ulm

Telefon: +49 731 161 5249+49 731 161 5249
E-Mail senden
Erstanlaufstelle Mitte/Ost
Kornhausplatz 4-6
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5153+49 731 161 5153
E-Mail senden
Erstanlaufstelle Weststadt/Söflingen
Moltkestraße 20
89077 Ulm

Telefon: +49 731 161 5361+49 731 161 5361
E-Mail senden
Erstanlaufstelle Wiblingen
Buchauer Straße 8-10
89079 Ulm

Telefon: +49 731 161 5229+49 731 161 5229
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