Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
Sie keinen Hund mehr halten.
Rechtsbehelf
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Voraussetzungen
Beendigung der Hundehaltung
Wegzug aus dem Stadtgebiet
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Hund persönlich schriftlich oder mit unserem Online-Formular abmelden.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.
Erforderliche Unterlagen
Hundesteuermarke
Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Stadt Ulm bleibt, ausgegeben.
Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Stadt zurückzugeben.
Tierarztbescheinigung, wenn das Tier verstorben ist
ggf. Kaufvertrag/Übergabevertrag, wenn das Tier verkauft bzw. abgegeben worden ist
Kosten
in der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.
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