Die Krankenhilfe deckt den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe. Die üblichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zahlen.
Hinweis: Das Jugendamt kann auch Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen. Diese müssen angemessen sein.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Nach erfolglosem Widerspruch Klage zum örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Voraussetzungen
Sie erhalten
eine Hilfe zur Erziehung oder
eine Eingliederungshilfe
Darunter fallen folgende Hilfen:
Vollzeitpflege
Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform
intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung:
in Vollzeitpflege,
in Heimerziehung oder
in einer sonstigen betreuten Wohnform
Verfahrensablauf
Sie müssen keinen zusätzlichen Antrag auf Krankenhilfe stellen. Diese wird Ihnen in der Regel zusammen mit der beantragten Jugendhilfeleistung zugesprochen.
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