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Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Online Terminvereinbarung Auslaenderbehoerde

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Ausländische Familienangehörige können einem oder einer deutschen Staatsangehörigen nach Deutschland nachziehen und eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten.

Familienangehörige sind in diesem Fall:

  • minderjährige Kinder,
  • Ehefrau oder Ehemann,
  • Partnerin oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes,
  • Partnerin oder Partner einer nach ausländischem Recht staatlich anerkannten Lebenspartnerschaft, die der deutschen eingetragenen Lebenspartnerschaft im Wesentlichen entspricht.

Das gleiche gilt für Sie als sorgeberechtigte Eltern eines minderjährigen ledigen Kindes, das die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Für den Nachzug benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten, dürfen Sie nach Deutschland nachziehen und hier arbeiten.

Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen können auch

Zuständige Stelle
Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen
Hausanschrift:
Olgastraße 66
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 3334+49 731 161 3334
Fax: +49 731 161 1616
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