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Bewerbungsprozess und Veranstaltungsinformationen

Unduzo bei der Preisverleihung

© Stadtarchiv Ulm/ Foto: Nadja Wollinsky

Die Bewerbungsphase ist abgeschlossen.

Der a-cappella-award ulm richtet sich an Vokalensembles mit drei bis acht Mitgliedern aller Musikstile aus dem gesamten deutschsprachigen Raum. Bewerben können sich sowohl technisch verstärkte wie rein akustisch singende Gruppen, die ohne Instrumentalbegleitung und ohne Dirigat auftreten. Insgesamt ist der Wettbewerb mit Preisen von 6.000 € dotiert.

Der Wettbewerb wird im ROXY Ulm am 09. Oktober 2022 ausgetragen. Die Preisträger werden noch am selben Abend bekanntgegeben und präsentieren sich im Anschluss mit einem weiteren kurzen Auftritt. Die Jury besteht aus drei versierten Kennern/Kennerinnen der Gesangs- und A-Cappella-Szene.



Der a-cappella-award ulm 2022 ist mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 6.000 € dotiert.

  • 1.  Preis: 3.000 €
  • 2.  Preis: 2.000 €
  • Publikumspreis: 1.000 €

Die Jury behält sich vor, Preise nicht zu vergeben, wenn die Leistungen der Gruppen nicht dem geforderten Niveau entsprechen.

Die Bewerbungsphase ist abgeschlossen. Die Bewerbungen werden derzeit bearbeitet.

Veranstalter
Der a-cappella-award ulm 2022 ist eine Veranstaltung der Stadt Ulm, Kulturabteilung, in Zusammenarbeit mit livekonzepte Michael Köstner.

Teilnahmeberechtigte
2.1. Zur Teilnahme am a-cappella-award ulm 2022 sind reine Vokalensembles aller Musikstile aus dem gesamten deutschsprachigen Raum eingeladen. Bewerben können sich sowohl technisch verstärkte wie rein akustisch singende Gruppen mit drei bis acht Mitgliedern.
2.2. Die Ensembles treten in einer gemeinsamen Kategorie an.
2.3. Es gibt keine Altersbeschränkung.
2.4. Ausgeschlossen sind die bisherigen ersten Preisträger des a-cappella-award ulm. Alle anderen ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Bewerberinnen und Bewerber können sich erneut bewerben.

Bewerbung
3.1. Die Bewerbung, bestehend aus dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular und allen Anlagen im angegebenen Format, ist ausschließlich online einzureichen.
3.2. Bewerbungsschluss: Die vollständige Bewerbung muss der Kulturabteilung am 4. April 2022 vorliegen. Nur vollständige Bewerbungen werden für die Auswahl zum Wettbewerb berücksichtigt.
3.3. Das Bewerbungsformular muss von einem vertretungsberechtigten Mitglied des Ensembles vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben werden. Alle Ensemblemitglieder erkennen mit der Unterschrift der/des Vertretungsberechtigten die Teilnahmebedingungen und die Entscheidung der Jury als verbindlich an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3.4. Anlagen zur Bewerbung:
3.4.1. Drei Liveaufnahmen (Ton, besser Video) und drei Studioaufnahmen
3.4.2. Kurze Ensemblebiographie
3.4.3. Geplantes Repertoire zum Wettbewerb (pdf; Titel, Komponist, Arrangeur)
3.4.4. Aktuelles Ensemblefoto (jpg/tif; mit Urheberrechtsverweis, mind. 300 dpi, 10 x 15 cm)
3.4.5. optional: kurze Bühnenanweisung für die Mikrofonierung (pdf)

Zulassung
4.1. Zum Wettbewerb werden maximal acht Ensembles zugelassen, die von der Jury aus allen eingereichten Bewerbungen ausgewählt werden. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
4.2. Die Zulassungsbenachrichtigung zum Wettbewerb erfolgt bis Fr., 7. Juni 2022 schriftlich per E-Mail unter Angabe des Zeitplans für Auftritt und Probe beim Wettbewerb.
4.3. Nach Erhalt der Zulassungsbestätigung sind durch das Ensemble
bis Fr., 21.Juni 2022 die Anmeldegebühr (s. 7. Teilnahmegebühr und Gagen) zu überweisen und
bis Mo., 8.Juli 2022 das endgültige Wettbewerbsprogramm (Titel, Komponist, Arrangeur) und die Technikanforderungen zu übermitteln.

Auftritte zum a-cappella-award ulm 2022:
5.1. Öffentlicher Wettbewerb: Sonntag, 09. Oktober 2022, 17 bis ca. 22 Uhr:
5.1.1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Ensemblemitglieder zur persönlichen Teilnahme am Wettbewerb mit öffentlichen Wertungsauftritten am Sonntag, 09. Oktober 2022, unter der Voraussetzung, dass die Jury die Zulassung zum Wettbewerb erteilt.
5.1.2. Jedem Ensemble stehen für Proben am Vormittag maximal 50 Minuten zur Verfügung (nicht verstärkten Ensembles: 20 Minuten Ansingen, verstärkten Ensembles: 20 Minuten Ansingen und 30 Minuten Technikeinrichtung). Der Zeitplan wird mit der Zulassungsbenachrichtigung übermittelt.
5.1.3. Jedem Ensemble stehen für die Wettbewerbspräsentation inklusive Moderation 15 bis max. 20 Minuten zur Verfügung. Der Zeitplan wird mit der Zulassungs­benachrichtigung übermittelt.
5.1.4. Nach Bekanntgabe der Preisträger präsentiert sich der 1. Preisträger mit einem weiteren kurzen Auftritt (1 Stück).

Technik und Hilfsmittel

6.1. Die vorhandene Tontechnik wird in einem Rider dargestellt, der den auftretenden Gruppen mit der Zulassungsbenachrichtigung zugesandt wird. Die Erfüllung abweichender Technikwünsche kann nicht garantiert werden.
6.2. Vor Ort wird Beschallungstechnik und Mischpult zur Verfügung gestellt, auf die alle Ensembles zurückgreifen sollen. Es ist möglich einen eigenen Mischer bzw. Techniker mitzubringen. Darüber hinaus wird empfohlen eigene Mikrofone einzusetzen
6.3. Nicht gestattet ist der Einsatz von Einspielungen wie Audio-Samples
6.4. Loops und Effekte sind erlaubt, wenn das Eingangssignal als Live-Gesang der Sänger identifiziert werden kann.
6.5. Nicht gestattet ist der Einsatz eines Dirigenten
6.6. Nicht gestattet ist der Einsatz von Instrumenten, dazu zählen auch Schütteleier o. ä.
6.7. In Ear Monitoring ist erlaubt, muss aber von jeder Gruppe selbst mitgebracht werden.

Teilnahmegebühr und Gagen
7.1. Ensembles die zum Wettbewerb zugelassen sind, bestätigen ihre Teilnahme verbindlich durch die Überweisung der Teilnahmegebühr in Höhe von 100,- € bis spätestens zum Fr., 21. Juni 2022 auf folgendes Konto:

Stadt Ulm
Sparkasse Ulm
IBAN DE 27 6305 0000 0000 1000 72
BIC SOLADES1ULM
Verwendungszweck: KA A-Cappella-Award, Gebühr, Gruppenname

7.2. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr bei Verhinderung des gemeldeten Ensembles (aus gesundheitlichen oder anderen Gründen) erfolgt nicht.
7.3. Mit der Anmeldung verpflichtet sich das Ensemble auf eine Gage für die Teilnahme im Rahmen des Wettbewerbs zu verzichten.
7.4. Für das Preisträgerkonzert wird eine Gage gezahlt.

Preise
8.1. Der a-cappella-award ulm 2022 ist mit folgenden Preisen dotiert:
1. Preis: 3.000,- Euro und ein honoriertes Preisträgerkonzert
2. Preis: 2.000,- Euro,
Publikumspreis: 1.000,- Euro.
8.2. Die Jury behält sich vor, Preise nicht zu vergeben, wenn die Leistungen nicht dem geforderten Niveau entsprechen.

Reisekostenpauschalen und Freikarten
9.1. Für jedes beim Wettbewerb auftretende Ensemblemitglied wird eine Reisekostenpau­schale in Höhe von 100,- € ausbezahlt. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überwei­sung nach erfolgter Teilnahme am Wettbewerb und nach Übermittlung einer Rechnung des Ensembles an die Kulturabteilung der Stadt Ulm (Adresse s. unter 3. Bewerbung).
9.2. Um Anreise und ggf. Unterkunft kümmern sich die Ensembles selbst. Ggf. können Hotelzimmer zu Sonderkonditionen vermittelt werden.
9.3. Jedem am öffentlichen Wettbewerb teilnehmenden Ensemble stehen vier Freikarten zur Verfügung. Die Namen für die Gästeliste müssen 14 Tage vor Wettbewerbsaustragung an die Kulturabteilung übermittelt werden, andernfalls erlischt der Anspruch.

Rechte des Veranstalters
10.1. Alle Mitglieder des Ensembles geben mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass die Veranstalter die von ihnen eingesendeten Texte, Bilder und Tonaufnahmen zum Zwecke der Werbung für den Award unentgeltlich nutzen dürfen.
10.2. Sie geben darüber hinaus ihr Einverständnis zur akustischen und optischen Aufzeichnung aller Veranstaltungen des a-cappella-award ulm sowie der Verwendung der Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, ohne das dem Ensemble oder einzelner Mitglieder daraus Vergütungsansprüche erwachsen. Einer unentgeltlichen eventuellen Veröffentlichung eines Mitschnitts stimmen alle Mitglieder des Ensembles zu.

Datenschutzhinweis
11.1. Zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltung werden personenbezogene Daten gespeichert.
Auf die beiliegenden Hinweise zum Datenschutz wird verwiesen.

Hier finden Sie die Termine und Fristen, die Sie für eine Teilnahme am
a-cappella-award ulm 2022 beachten müssen:

Dezember 2021 - Ausschreibung des Wettbewerbs

04. April 2022 -  Bewerbungsschluss

07. Juni 2022 -  Versand der Zu– oder Absagen zum Wettbewerb

21. Juni 2022 -  Frist Überweisung der Anmeldegebühr von 100€

08. Juli 2022 -  Frist Übermittlung von Wettbewerbsprogramm und Technikanforderung

09. Oktober 2022 -  Austragung a-cappella-award ulm

Alle Termine können sich im Laufe der Vorbereitungen leicht verändern.