Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Bürgerdienste - Führerscheinstelle
Sattlergasse 2
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 3288+49 731 161 3288
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Sattlergasse 2
89073 Ulm
Telefon: +49 731 161 3288+49 731 161 3288
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis, umschreiben lassen.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.